Zu den Kosten für die Gründung gehören nicht nur die Kosten für die Herstellung der Gründung (Flach- oder Tiefgründung) ansich. Auch Kosten für Baugrundverbesserung, die Herstellung von Unterböden und Bodenplatten, Bodenbeläge, Bauwerksabdichtungen oder Dränagen sind hier zu berücksichtigen.
Ca. 7% betragen die Kosten für die Gründung an den gesamten Bauwerkskosten.