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Grundstück

Unter die Grundstückskosten fallen alle Kosten, die nicht nur in Zusammenhang mit dem Kauf des Grundstücks entstehen, sondern die auch anfallen, um das Grundstück zur Bebauung vorzubereiten. Zum einen fällt u.a. darunter der reine Grundstückswert, zum anderen die Grundstücksnebenkosten (wie z.B. Maklercourtage, Notar- und Gerichtsgebühren oder die Grunderwerbsteuer) sowie ggf. die Kosten für das Freimachen des Grundstücks.