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Öffentliche Erschließung

Unter der Erschließung werden sämtlich Maßnahmen verstanden, welche das Grundstück nutzbar machen. Unter der öffentlichen Erschließung sind dabei die Maßnahmen zu verstehen, die auf öffentlichem Grund erfolgen müssen. Dies ist z.B. die Einrichtung der Stromversorgung, Telekommunikation, Wasserversorgung sowie der Abwasserentsorgung, aber auch ggf. der Gasversorgung oder Fernwärmeversorgung. Die öffentliche Erschließung ist ggf. durch die nichtöffentliche Erschließung fortzuführen.