Berechne die Kosten anhand des Quadratmeterpreises und der Fläche.
Berechne die Kosten anhand der Raumgröße.
Berechne die Kosten anhand der Flächengröße.
Zu dieser Kostengruppe zählen Kosten für Abwasser-, Wasser-, Gas-, Feuerlösch- und sonstige technische Anlagen eines Bauwerks.
Die Kosten für Abwasser, Wasser, Gas etc. belaufen sich in der Regel auf ca. 7% der gesamten Bauwerkskosten.
Soll das Bauwerk mit einer besondern Ausstattung oder fest verbundenen Kunstwerken, wie z.B. künstlerisch gestaltete Bauteilen des Bauwerks oder Bereichen im Außenbereich versehen werden, so sind die Kosten hier ebenfalls zu berücksichtigen.
Bei den Kosten für die Außenanlagen sind sämtliche Kosten zu berücksichtigen, die im Außenbereich des Bauwerks anfallen. Dazu gehört nicht nur die Kosten für die Bearbeitung der Geländeflächen, auch die Kosten für Bepflanzung, den Bau von Wasserflächen, Wegen, Straßen, Plätzen, Spielflächen sowie Einfriedungen, Überdachungen, Brücken, Stege, Kanal oder Schutzkonstruktionen sind hier zu berücksichtigen. Nicht vergessen werden dürfen dabei auch Kosten für damit zusammenhängende Arbeiten wie z.B. für Abbrucharbeiten im Außenbereich, die Baustelleneinrichtung, Gerüste, Sicherungsarbeiten oder die Entsorgung.
Bei den Kosten für die Außenwände sind Kosten für die Herstellung aller tragender und nichttragender Wände nach Außen zu berücksichtigen. Dazu gehören u.a. auch Kosten für Außenstützen sowie Kosten für Außentüren und -fenster sowie Kosten für Außenwandbekleidungen (außen und innen) sowie Kosten für Sonnenschutz.
Mit ca. 27% Kostenanteil an den gesamten Bauwerkskosten stellen die Kosten für die Außenwände meist den größten Kostenanteil am Bauwerk dar.
Zu den Kosten für die Baugrube gehören nicht nur allein die Kosten für die Herstellung der Baugrube, auch Kosten für die Baugrubenumschließung (Sicherung), eine ggf. erforderliche Wasserhaltung sind zu berücksichtigen.
Die Kosten für die Baugrube betragen in der Regel ca. 2% der Bauwerkskosten.
Unter den Kosten für baukonstruktive Einbauten sind alle allgemeinen und besondere Einbauten sowie sonstige baukonstruktiven Einbauten anzusetzen.
Die Kosten für die selten erforderlichen baukonstruktiven Einbauten sind nahezu vernachlässigbar. Sie machen im Schnitt nur 0,2% der gesamten Bauwerkskosten aus.
Unter die Baunebenkosten fallen Kosten für die Bauherrenaufgaben, die Vorbereitung der Objektplanung, Architekten oder Ingenieursleistungen, Gutachter und Beratungskosten, Finanzierungkosten und sonstige Baunebenkosten. Sämtliche Kosten für Projektleitung, Projektsteuerung, Betriebs- und Organistaionsberatung sowie Untersuchungen, Wertermittlungen oder städtebauliche Leistungen sind neben Kosten für planerische Leistungen von Architekten und Ingenieuren (im Innen wie Außenbereich) , ggf. anfallenden Kosten für Gutachten und Beratung (z.B. für Bauphysik wie Schall, Raumklima oder auch Vermessung und Lichttechnik), Kosten für die Finanzierung sowie Kosten für Prüfungen, Genehmigungen, Abnahmen. Auch Betriebskosten während der Bauzeit zählen zu den Baunebenkosten.
Zu den Kosten für die Baukonstruktion zählen z.B. Kosten zur Erstellung der Baugrube, der Gründung, dem Bau der Außen- wie Innenwände sowie der Decken, Dächer, Einbauten oder sonstiger baukonstruktionen. 70% der Kosten für das Bauwerk entfallen meist auf diese baustruktiven Kosten.
Zu den Kosten für die technischen Anlagen für das Bauwerk zählen u.a. Kosten für Wasser-, Abwasser-, Gas-, Wärme-, Strom- und Kommunikationsanlagen. Ca. 30% der Kosten für das Bauwerk entfallen normalerweise auf diese technischen Anlagen.
Zu den Kosten für Decken zählen nicht nur die Kosten für die Deckenkonstruktion, sondern auch Kosten für Deckenbeläge, Deckenbekleidungen sowie weitere mit den Decken zusammenhängende Kosten.
Ca. 17% betragen die Kosten für die Decken an den gesamten Bauwerkskosten.
Neben der Dachkonstruktion gehören auch alle damit zusammenhängede Kosten zu den Kosten für Dächer. Sind sind z.B. Kosten für Dachfenster, Dachöffnungen, Dachbeläge, Dachbekleidungen sowie weitere mit dem Dach zusammenhängede Kosten.
Die Kosten für die Dächer machen normalerweise ca. 13% der Kosten am Bauwerk aus.
Zu den Kosten für Fernmeldeanlagen zählen nicht nur Kosten für Telekommunikationsanlagen sondern auch Kosten für weitere solcher Anlagen wie Such- und Signalanlagen, Zeitdienstanlagen, Elektroakustische Anlagen, Fernseh- und Antennenanlagen, Gefahrenmelde- und Alarmanlagen oder Übertragungsnetze.
Nur ca. 0,5% von den gesamten Bauwerkskosten machen die Kosten für die Fernmeldeanlagen aus.
Unter den Kosten für Freimachungen werden Abfindungen, Ablösung dinglicher Rechte und sonstiges Kosten die im Zusammenhang mit der Freimachung des Grundstücks zusammenhängen erfasst.
Die Grunderwerbsteuer wird zu den Grundstücksnebenkosten gezählt. Sie beträgt normalerweise 3,5% des Grundstückswerts.
Unter die Grundstückskosten fallen alle Kosten, die nicht nur in Zusammenhang mit dem Kauf des Grundstücks entstehen, sondern die auch anfallen, um das Grundstück zur Bebauung vorzubereiten. Zum einen fällt u.a. darunter der reine Grundstückswert, zum anderen die Grundstücksnebenkosten (wie z.B. Maklercourtage, Notar- und Gerichtsgebühren oder die Grunderwerbsteuer) sowie ggf. die Kosten für das Freimachen des Grundstücks.
Unter den Grundstücksnebenkosten werden alle Kosten verstanden, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Vorbereitung für den Bau anfallen. Dazu zählen z.B. Kosten zur Vermessung des Grundstücks, Gerichts- und Notariatsgebühren, Maklerprovisionen, Grunderwerbsteuer sowie Kosten für Wertermittlungen und Untersuchrungen oder auch Gebühren für Genehmigungen.
Unter dem Grundstückswert ist der reine Wert des Grundstücks zu verstehen. Wird das Grundstück gekauft, so stellt meist der Kaufpreis (ohne Steuern, Nebenkosten etc.) den Grundstückswert dar. Ist der Kaufpreis nicht bekannt, so kann der Grundstückswert auch durch Vergleiche in der Nachbarschaft, Bodenrichtwerte oder über den Gutachterausschuß für Grundstückswerte ermittelt werden.
Zu den Kosten für die Gründung gehören nicht nur die Kosten für die Herstellung der Gründung (Flach- oder Tiefgründung) ansich. Auch Kosten für Baugrundverbesserung, die Herstellung von Unterböden und Bodenplatten, Bodenbeläge, Bauwerksabdichtungen oder Dränagen sind hier zu berücksichtigen.
Ca. 7% betragen die Kosten für die Gründung an den gesamten Bauwerkskosten.
Zu den Kosten für das Herrichten eines Grundstücks zählen Positionen wie Sicherungs- und Abbruchmaßnahmen, Altlastenbeseitigung, Herrichten der Geländeoberfläche sowie sonstige Kosten die im Zusammenhang mit dem Herrichten stehen.
Zu den Kosten für Herrichten und Erschließen zählen zum einen die Kosten zum Herrichten des Grundstücks sowie Kosten für die öffentliche und nichtöffentliche Erschließung. Weiterhin sind ggf. anfallende Ausgleihsabgaben zu berücksichtigen.
Bei den Kosten für Innenwände sind tragende wie auch nichttragende Innenwände sowie Stützen im Inneren des Hauses zu Berücksichtigen. Weiterhin sollten Kosten für alle Innentüren und ggf. Fenster im Innenbereich angesetzt werden. Ebenso zu den Kosten für die Innenwände zählen Bekleidungen und Elemente für die Innenwände und sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bau der Innenwände anfallen.
Die Kosten für die Innenwände machen ca. 14% der gesamten Bauwerkskosten aus.
Zu den Kosten für lufttechnische Anlagen zählen u.a. Kosten für Lüftungsanlagen, Teilklimaanlagen, Klimaanlagen, Prozesslufttechnische Anlagen oder Kälteanlagen.
Die Maklercourtage zählt zu den Grundstücksnebenkosten. Sie beträgt üblicherweise 3,0% des Grundstückswert.
Unter der nichtöffentlichen Erschließungen werden sämtliche Maßnahmen verstanden, welche das Grundstück auf dem privaten Boden nutzbar machen. V.a. bei großen Grundstücken ist dies relevant, hier ist dann v.a. die fortführung der öffentlichen Erschließung vorzunehmen.
Notar- und Gerichtsgebühren sind Teil der Grundstücksnebenkosten. Hierfür werden in der Regel 1,5% des Grundstückswerts angesetzt.
Zu den nutzerspezifischen Anlagen gehören alle Anlagen eines Bauwerks die speziell auf die Wünsche der Nutzer zugeschnitten und somit nicht üblich sind. Darunter fallen z.B. Kosten für küchentechnische Anlagen, Wäschereinigungsanlagen, Medienversorgungsanlagen, medizintechnische Anlagen, badtechnische Anlagen, Kälteanlagen oder Entsorgungsanlagen.
Zu den Kosten für sonstige Baukonstruktionen gehören alle Kosten die sonst noch bei einem Bauwerk anfallen können, aber in keiner weiteren Kostengruppe berücksichtigt wurden.
Mit ca. 1,8% machen die Kosten für die sonstige Baukonstruktion einen recht kleinen Anteil an den Kosten für das gesamte Bauwerk aus.
Zu den sonstigen Grundstücksnebenkosten werden alle Kosten gezählt die nicht in andere Gruppen eingeordnet werden können und die im Zusammenhang mit dem Grundstück anfallen.
Hoch-/Mittelspannung, Eigenstromversorgung, Niederspannungsschaltanalgen, Niederspannungsinstallationsanlagen, Beleuchtungsanlagen, Blitzschutz/Erdung, Sonstiges.
Auf ca. 2,5% von den Gesamtkosten des Bauwerks belaufen sich die Kosten für Starkstromanlagen.
Bei den Kosten für Wäremeversorgungsanlagen sollte nicht nur Kosten für die Anlagen selbst, sondern auch Kosten für den Bau von Wärmeverteilernetzen, Raumheizflächen (Heizkörper) sowie sonstige Anlage zur Wärmeversorung berücksichtigt werden.
Mit ca. 8% an den gesamten Bauwerkskosten schlagen die Kosten für die Wäremeversorgungsanlagen zu Buche.
Unter der Erschließung werden sämtlich Maßnahmen verstanden, welche das Grundstück nutzbar machen. Unter der öffentlichen Erschließung sind dabei die Maßnahmen zu verstehen, die auf öffentlichem Grund erfolgen müssen. Dies ist z.B. die Einrichtung der Stromversorgung, Telekommunikation, Wasserversorgung sowie der Abwasserentsorgung, aber auch ggf. der Gasversorgung oder Fernwärmeversorgung. Die öffentliche Erschließung ist ggf. durch die nichtöffentliche Erschließung fortzuführen.